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Corona-Notbremse

  • Sabi
  • 21. Apr. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Heute wurde sie also beschlossen: die Corona-Notbremse. Bundeseinheitlich natürlich.


Irgendwie wurde bei den meisten Beschlüssen gesagt, dass sie bundesweit gelten sollen. Und immer wieder kam irgendein Bundesland: "Nöööö, wir machen das lieber so und so."...

Ausnahmen bestätigen nun mal die Regel.




Am besten finde ich ja den Teil mit der nächtlichen Ausgangssperre. Diese soll ja von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. So weit, so gut.

Aber: Zwischen 22:00 Uhr und 00:00 Uhr ist es erlaubt, alleine spazieren zu gehen oder zu joggen. Ich habe ja schließlich öfter mal Lust, um genau diese Zeit spazieren zu gehen. Vor allem als Frau, gehe ich gerne alleine im Dunkeln spazieren. OK, jetzt aber im Ernst. Wenn es unterm Tag recht heiß ist, ist es nachvollziehbar, dass man nach 22:00 Uhr zum Joggen geht.

Lustig daran ist aber auch, dass man nur alleine - auch nicht mit einer Person aus dem selben Hausstand - ins Freie darf. Sprich: Ein Ehepaar darf in einer lauen Sommernacht keinen romantischen Spaziergang machen, leben aber zusammen und

teilen sich sogar ein Bett! Wo ist da die Logik?! Übersehe ich da vielleicht irgendetwas? Ich verstehe es einfach nicht. Vor 22:00 Uhr wäre eine evtl. Infektionskette doch genauso gegeben...


Manchmal kommt es mir wirklich so vor, als ob unsere Politiker manche Entscheidungen wirklich nur treffen, damit etwas entschieden wird und wir Bürger "Ergebnisse" sehen...

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